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Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltgeräte in den Kantonen BE, SO und JU
Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltgeräte in den Kantonen BE, SO und JU

Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltgeräte in den Kantonen BE, SO und JU

Alle Infos zum Förderprogramm für Haushaltgeräte in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura sowie in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL.

Jetzt per Online-Formular Förderantrag einreichen!

Die Förderung gilt für Geräte, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft und in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL installiert wurden. Ihren Förderantrag können Sie ab sofort einreichen.

Seit 1. Januar 2026 gibt es für alle Strombezügerinnen und Strombezüger aus den Kantonen Bern, Solothurn und Jura oder aus ausgewählten Gemeinden im Laufental BL auf effiziente Haushaltsgrossgeräte einen Förderbeitrag. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen sowie Liegenschaftsverwaltungen. Wichtig ist, dass Sie das neue Gerät in einem dieser drei Kantone installieren und damit ein altes Gerät ersetzen. Förderberechtigte Geräte finden Sie auf den Topten-Produktlisten zu tagesaktuellen Bestpreisen.

Förderantrag einreichen

Füllen Sie hier den Förderantrag aus.

Förderberechtigte Geräte

Effiziente Wäschetrockner/Tumbler Haushalt/Einfamilienhaus

Effiziente Wäschetrockner/Tumbler Haushalt/Einfamilienhaus

Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A und B.

Effiziente Waschtrockner (Kombigerät)

Effiziente Waschtrockner (Kombigerät)

Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C.

Effiziente Geschirrspüler

Effiziente Geschirrspüler

Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A und B.

Effiziente Kühlschränke

Effiziente Kühlschränke

Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C. Foodcenter sind nicht förderberechtigt.

Effiziente Kühl-Gefrierkombinationen

Effiziente Kühl-Gefrierkombinationen

Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C. Foodcenter sind nicht förderberechtigt.

Effiziente Gefriergeräte

Effiziente Gefriergeräte

Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C.

Effiziente Dunstabzugshauben

Effiziente Dunstabzugshauben

Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A+++, A++ und A+.

Folgenden Förderbeiträge werden gewährt:

Gerätekategorie

Effizienzklasse A

Effizienzklasse B

Effizienzklasse C

Wäschetrockner/Tumbler Wohnung/Einfamilienhaus

CHF 70

CHF 50

keine Förderung

Waschtrockner (Kombigerät)

CHF 70

CHF 50

CHF 40

Geschirrspüler

CHF 50

CHF 40

keine Förderung

Kühlschränke

CHF 70

CHF 50

CHF 40

Kühl-Gefrierkombinationen

CHF 70

CHF 50

CHF 40

Gefriergeräte

CHF 70

CHF 50

CHF 40

Effizienzklasse A+++

Effizienzklasse A++

Effizienzklasse A+

Dunstabzugshauben

CHF 50

CHF 40

CHF 40

Wie erhalte ich meinen Förderbeitrag?

  • Sie sind wohnhaft in den Kantonen Bern, Solothurn, Jura oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL und kaufen ein förderberechtigtes Gerät.

  • Das neue Gerät ersetzt ein bestehendes Haushaltsgerät und wird im Kanton Bern, Kanton Solothurn, Kanton Jura oder in ausgewählten Gemeinden* im Laufental BL installiert (* Blauen, Dittingen, Laufen, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen)

  • Sie füllen auf Topten den Förderantrag vollständig aus und laden die Kaufquittung / den Kaufbeleg hoch. Für grosse Gesuche (Liegenschaften) können Sie eine Excel Vorlage herunterladen.

  • Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und der Förderbeitrag wird auf Ihr Konto überwiesen.

  • Direktvergütung: Beim Kauf eines Geräts über einen Topten-Umsetzungspartner wird der Förderbeitrag direkt auf der Rechnung abgezogen. Ein separates Gesuch ist nicht notwendig. Das Netzwerk der Umsetzungspartner befindet sich im Aufbau.

Auch Immobilienbesitzer, Baugenossenschaften und weitere Unternehmen im Immobilienbereich können von einem Förderbeitrag profitieren, wenn sie effiziente Geräte beschaffen. Alle Details finden Sie hier im Förderreglement. Das Förderprogramm wird getragen von den Partnern von "Zäme effiziänt". Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig; mit der Förderung geben Sie formell die Stromsparwirkung an die Energieversorgungsunternehmen (EVU) von "Zäme effiziänt" ab. Der Gesuchssteller / Die Gesuchsstellerin muss nicht zwingend Kunde / Kundin eines der aufgeführten EVU sein. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Webseiten der Energieversorger wie zum Beispiel hier

Zäme effiziänt / Efficaces ensemble

Zäme effiziänt / Efficaces ensemble

Unter diesem Namen haben sich 9 Energieversorger in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura zusammengeschlossen, um gemeinsam effiziente Haushaltsgeräte zu fördern.

Fragen?

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