Ab 1. Januar 2026 gibt es für alle Strombezügerinnen und Strombezüger aus dem Kanton XXXX auf effiziente Haushaltsgrossgeräte einen Förderbeitrag von XXXX. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen sowie Liegenschaftsverwaltungen. Wichtig ist, dass Sie das neue Gerät im Kanton XXXX installieren und damit ein altes Gerät ersetzen. Alle förderberechtigten Geräte finden Sie auf den Topten-Produktlisten zu tagesaktuellen Bestpreisen in verschiedenen Shops.
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Füllen Sie hier den Förderantrag aus.
Förderberechtigte Geräte
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Effiziente Wäschetrockner/Tumbler Haushalt/EinfamilienhausFörderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A und B. |
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Effiziente Wäschetrockner/Tumbler GemeinschaftswaschkücheFörderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C. |
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Effiziente Waschtrockner (Kombigerät)Förderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C. |
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Effiziente GeschirrspülerFörderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A und B. |
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Effiziente KühlschränkeFörderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C. Foodcenter sind nicht förderberechtigt. |
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Effiziente Kühl-GefrierkombinationenFörderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C. Foodcenter sind nicht förderberechtigt. |
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Effiziente GefriergeräteFörderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A, B und C. |
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Effiziente DunstabzugshaubenFörderberechtigt sind die Energieeffizienzklassen A+++, A++ und A+. |
Folgenden Förderbeiträge werden gewährt:
Gerätekategorie | Effizienzklasse A | Effizienzklasse B | Effizienzklasse C |
Wäschetrockner/Tumbler Wohnung/Einfamilienhaus | CHF 100 | CHF 70 | keine Förderung |
Wäschetrockner/Tumbler Gemeinschaftswaschküche | CHF 600 | CHF 500 | CHF 400 |
Waschtrockner (Kombigerät) | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
Geschirrspüler | CHF 70 | CHF 50 | keine Förderung |
Kühlschränke | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
Kühl-Gefrierkombinationen | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
Gefriergeräte | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
Effizienzklasse A+++ | Effizienzklasse A++ | Effizienzklasse A+ | |
Dunstabzugshauben | CHF 70 | CHF 50 | CHF 50 |
Wie erhalte ich meinen Förderbeitrag?
Sie sind Kundin oder Kunde von XXXX und kaufen ab dem 1. Januar 2026 ein förderberechtigtes Gerät.
Das neue Gerät ersetzt ein bestehendes Haushaltsgerät und wird im Kanton XXXX installiert.
Sie füllen auf Topten den FÖRDERANTRAG aus und laden die Kaufquittung/Beleg hoch. Für grosse Gesuche (Liegenschaften) können Sie eine Excel Vorlage herunterladen.
Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und den Förderbeitrag auf Ihr Konto überwiesen.
Direktvergütung: Beim Kauf eines Geräts über einen Topten-Umsetzungspartner wird der Förderbeitrag direkt auf der Rechnung abgezogen. Ein separates Gesuch ist nicht notwendig. Das Netzwerk der Umsetzungspartner befindet sich im Aufbau.
Die Aktion gilt exklusiv für Kundinnen und Kunden von XXXX, die ihr altes Haushaltsgerät ersetzen. Auch Immobilienbesitzer, Baugenossenschaften und weitere Unternehmen im Immobilienbereich können von einem Förderbeitrag profitieren, wenn sie effiziente Geräte beschaffen. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. Alle Details finden Sie hier im FÖRDERREGLEMENT. Das Förderprogramm wird von XXXX getragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Mit der Förderung geben Sie die Stromsparwirkung des Geräts formell an XXXX ab.
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